Vorsorgen!

Vorsorgen!

Vorsorge wofür?

Jede/r von uns kann durch Unfall, Krankheit oder auf Grund nachlassender Kräfte im Alter in die Lage kommen, wichtige Dinge seines Lebens nicht mehr eigenverantwortlich regeln zu können.


Was ist, wenn…

… Sie sich nicht mehr um Ihre persönlichen Angelegenheiten kümmern können?
… für Sie Behördengänge zu erledigen und finanzielle Dinge zu regeln sind?
… Sie nicht mehr mit Ihren Ärzt:innen sprechen oder in eine Operation einwilligen können?


Aber ich habe doch Angehörige!

Ihr:e Angehörigen werden Ihnen sicherlich beistehen, aber rechtsverbindliche Erklärungen abgeben oder Entscheidungen treffen dürfen sie i.d.R. nicht. Dafür benötigen auch Ihre Angehörigen eine Vorsorgevollmacht oder müssen im Sinne des Betreuungsgesetzes vom Amtsgericht als Betreuer bestellt sein.


Seit dem 01.01.2023 gilt ein begrenztes Ehegattennotvertretungsrecht. Dieses Recht gilt nur für bestimmte Bereiche und ist auf maximal 6 Monate beschränkt.

In der Broschüre „Das Eherecht“, herausgegeben von dem Bundesministerium der Justiz, finden Sie ab Seite 16 und fortfolgende Beispiele für die rechtliche Vertretung in Angelegenheiten der Gesundheitssorge zwischen Ehegatten.



Was spricht für eine Vorsorgevollmacht?

Mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht stellen Sie sicher, dass im Falle Ihrer eigenen Handlungs- und Entscheidungsunfähigkeit Menschen Ihres Vertrauens in Ihrem Sinne für Sie tätig werden. Die Vollmacht ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Neben vermögensrechtlichen und behördlichen Angelegenheiten können Sie hiermit auch ganz persönliche Belange wie Aufenthaltsfragen und die Sorge für Ihre Gesundheit regeln.


Was sind die Voraussetzungen für eine Vorsorgevollmacht?

Sie selbst müssen zum Zeitpunkt der Erteilung der Vollmacht geschäftsfähig sein. Genauso wichtig ist es, dass Sie eine Person Ihres uneingeschränkten Vertrauens haben, die Sie bevollmächtigen mögen und die bereit ist, für Sie tätig zu werden, wenn der Vorsorgefall eintritt.


Und was passiert, wenn ich keine Vollmacht erteilt habe?

Dann wird u.U. über das örtliche Amtsgericht ein/e rechtliche:r Betreuer:in für Sie bestellt. In aller Regel handelt es sich auch hierbei um einen Menschen aus Ihrem Familien- oder Freundeskreis, der bereit und geeignet ist, als Ihr:e gesetzliche:r Vertreter:in Ihre Angelegenheiten zu regeln.


Was ist eine Betreuungsverfügung?

Wenn Sie niemanden haben, dem Sie eine umfassende Vollmacht anvertrauen können oder wollen, empfiehlt sich eine Betreuungsverfügung. Diese richtet sich an das Amtsgericht und enthält vorsorgliche Bestimmungen für den Fall, dass später einmal eine rechtliche Betreuung für Sie eingerichtet werden sollte.


Was ist eine Patientenverfügung?

Mit einer Patientenverfügung können Sie festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen und zu unterlassen sind, falls Sie nicht mehr selbst entscheiden können.

Weitere Informationen finden Sie auf den UKSH-Internetseiten


Registrierung bei der Bundesnotarkammer

Alle Vorsorgedokumente können bei der Bundesnotarkammer registriert werden.