Aktuelles

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Rückblick

HanseKulturFestival Lübeck

Ehrenamtstand auf der Vereinsmeile

im Juni 2024

Vorsorge und Beratung auf dem HanseKulturFestival

An unserem Stand auf dem HanseKulturFestival konnten wir viele Gespräche führen und das Ehrenamt als rechtlicher Betreuer vorstellen. Unsere Gäste informierten sich über Vorsorgemaßnahmen. Wir konnten beraten und unseren Verein vorstellen. Besonders freute uns, dass sich einige Menschen für das Ehrenamt interessierten. Mit diesen werden wir im Gespräch bleiben und hoffen schon bald, neue Ehrenamtler begrüßen zu dürfen.

Foto (v.l.): Frau Simon und Heiko Stolz, beide ehrenamtliche rechtliche Betreuer, Fiona Conradi von der Betreuungsbehörde Lübeck


01.08.2024

Offene Sprechstunde in Travemünde

09:30 bis 11:30 Uhr, kostenlos, ohne Terminvereinbarung

Rose 30b, 23570 Lübeck-Travemünde

Informationen zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
in der Seniorenbegegnungsstätte im Malteserstift Haus St. Birgitta

Jeder Mensch kann durch Unfall oder Krankheit in eine Lebenssituation ge­raten, in der er nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen (z.B. im Kran­kenhaus) oder die eigenen Angelegenheiten wie z.B. Behördengänge selbst zu erle­digen. Für solche Lebenssituationen kann mittels einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung Vorsorge getroffen werden.

Wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln und keine Entscheidungen treffen können, sind Kinder oder Eltern entgegen weit verbreiterter Ansicht nicht automatisch berechtigt, für Sie zu handeln und zu entscheiden. Ehegatten dürfen dies in einem eng begrenzten Umfang und für eine befristet Zeit auf Grund einer neuen Rechtslage seit dem 01.01.2023. Wurde nicht ausreichend vorgesorgt oder greift das „Ehegattennotvertretungsrecht“ nicht, müssen Angehörige dann u.U. am Amts­gericht eine Betreuung anregen, um dann als rechtlicher Betreuer erforderliche Dinge für Sie klären zu können.

Die Anregung einer Betreuung kann in vielen Fällen durch die rechtzeitige Erteilung einer Vorsorgevollmacht vermieden werden. In einer solchen Vollmacht wird einer Person des Vertrauens das Recht erteilt, für den Fall der eigenen Erkrankung oder Behinderung die erforderlichen Angelegenheiten zu regeln. Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit, mittels einer sogenannten „Betreuungsverfügung“ für die Erfüllung der eigenen Wünsche zu sorgen, wenn keine geeignete Person vorhanden ist der eine Vollmacht erteilt werden kann und durch das zuständige Amtsgericht im Falle der Erkrankung oder Behinderung eine Betreuung eingerichtet werden muss.

Die Betreuungsvereine in Schleswig-Holstein haben die gesetzliche Aufgabe zu den Möglichkeiten der Vorsorge zu beraten.

Kostenlos, offene Sprechstunde, ohne Terminvereinbarung


17.08.2024

6. Tag der ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung

10:00 bis 16:30 Uhr, um Anmeldung wird gebeten.

Kulturzentrum: Hohes Arsenal, Arsenalstr. 2, 24768 Rendsburg

6. Tag der ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung – Betreuungsvereine in Schleswig-Holstein

Die Interessensgemeinschaft der Betreuungsvereine in Schleswig-Holstein (IGB) veranstaltet am Sonnabend, den 17. August 2024 von 10.00 bis 16.30 Uhr den 6. Tag der ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung in Rendsburg. Jeder Betreuungsverein hat ein Kontigent von Plätzen.

Thema
Perspektiv – Wechsel
In „Erfahrungs-Räumen“ Lebenswelten betreuter Menschen selbst erleben

Progamm
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Programm. (PDF)

Anmeldung
Um Anmeldung wird bis zum 05.07.2024 gebeten. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Buchen Sie rechtzeitig Ihren Platz unter:
Verein für Betreuung und Selbstbestimmung in Lübeck e.V.
Telefon 0451-60911-20 oder per E-Mail info@btv-hl.de

Veranstaltungsort
Kulturzentrum Rendsburg
Hohes Arsenal
Arsenalstraße 2
24768 Rendsburg

Weitere Infos zum 6. Tag der ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung finden Sie auf der Veranstalterhomepage. IGB SH.

Veranstalter
Interessengemeinschaft Betreuungsvereine in Schleswig-Holstein e.V. (IGB)
c/o Betreuungsverein Kiel e. V.
Kirchhofallee 25, 24103 Kiel
(0431) 55 729 780
info@igb-sh.de


19.08.2024

Infoabend für rechtliche Betreuer:innen aus dem Familienkreis

17:30 bis 19:00 Uhr, um Anmeldung wird gebeten.

Marlistraße 10, 23566 Lübeck

Information und Erfahrungsaustausch für rechtliche Betreuer:innen aus dem Familienkreis

Der Verein für Betreuung und Selbstbestimmung in Lübeck e.V. bietet Lübecker Bürger:innen, die vom Amtsgericht für einen Angehörigen als Betreuer:in bestellt wurden, die Gelegenheit zum Austausch und zur Information. Im Mittelpunkt stehen dabei die Änderungen des Betreuungsgesetzes zum 01.01.2023 und Fragen zu den Aufgaben der rechtlichen Betreuer:innen.

Es wird um Anmeldung unter der Rufnummer (0451) 60 911 20 oder per E-Mail unter info@btv-hl.de gebeten.

Veranstaltungsort
DRK Schwesternschaft Lübeck e.V.
Marlistraße 10, 23566 Lübeck
(Bitte der Beschilderung folgen)


26.09.2024

Sprechstunde in St. Lorenz Süd

09:00 bis 11:00 Uhr, kostenlos, mit Terminvereinbarung

Kolberger Platz 1, 23558 Lübeck

Beratung zu Vorsorge- und Betreuungsfragen. Sprechstunde in den Räumen der Wohnberatung 

Jeder Mensch kann durch Unfall oder Krankheit in eine Lebenssituation geraten, in der er nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen oder die eigenen Angelegenheiten wie z.B. Behördengänge selbst zu erledigen. Solchen Lebenssituationen kann rechtzeitig vorgebeugt werden durch eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung.

Wir bieten vierteljährlich eine Beratung zu Vorsorge- und Betreuungsfragen in St. Lorenz Süd an.
Es wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Rufnummer (0451) 60 911 20 oder per E-Mail unter info@btv-hl.de gebeten.

Die Sprechzeit findet in der Ausstellung zu Wohnraumanpassungen und kleinen Alltagshilfen statt. Beratung und Besichtigung sind nicht mit einem Verkaufsinteresse verbunden, sondern unabhängig, neutral und kostenfrei.

Grundlegende Informationen finden Sie hier:
Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

Mit den Buslinien 5 (Haltestelle Lutherkirche), 6 und 16 (Haltestelle Kolberger Platz) ist die Wohnberatung in Sankt Lorenz Süd gut erreichbar. Die Haltestelle befindet sich direkt gegenüber. Parkplätze sind in der Umgebung vorhanden.


2023


ab 01.01.2023

Reform des Betreuungsgesetzes

Welche Verbesserungen bringt das neue Betreuungsrecht?

  • mehr Selbstbestimmung und Mitsprache
  • bessere Qualität und Unterstützung

Die Reform des Betreuungsgesetz zum 01.01.2023

Als das Betreuungsgesetz 1992 in Kraft trat, galt es als „Jahrhundertreform“ für die Rechte kranker oder behinderter Menschen. Entmündigung und Bevormundung entfielen zu Gunsten von rechtlicher Einzelvertretung und Selbstbestimmung.

Seitdem hat das Betreuungsrecht einige Reformen erfahren. Zeitgleich wurde die selbstbestimmte Vorsorge mittels Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen gestärkt. Hinzu kamen andere Gesetze, die die Rechte der Menschen mit Handicap stärkten, wie die UN-Behindertenrechtskonvention oder das Bundesteilhabegesetz.

Wie bei allen diesen Reformen steht auch bei der Änderung des Betreuungsgesetzes zum 01.01.2023 das Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe der betreuten Menschen im Vordergrund aller Überlegungen.

Stellte das Betreuungsgesetz bisher das „Wohl“ der betreuten Menschen und das stellvertretende Handeln der rechtlichen Betreuer:innen in den Vordergrund, so stehen nun die Wünsche der betreuten Menschen sowie das Handeln der Betreuer:innen als Unterstützung zur Selbstbestimmung im Mittelpunkt des Gesetzes.

An den Wünschen der betreuten Menschen haben sich alle am Betreuungsverfahren beteiligten Personen, Institutionen und Behörden zu orientieren. Daher wirkt sich die Reform nicht nur auf die betreuten Menschen und die rechtlichen Betreuer:innen aus, sondern auch auf Betreuungsgerichte, Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine.

Die Betreuungsvereine sollen im Wesentlichen ihr Unterstützungs-, Beratungs- und Fortbildungsangebot für ehrenamtliche Betreuer:innen intensivieren. Dazu treffen sie eine Unterstützungsvereinbarung mit den ehrenamtlich Tätigen, die Fortbildung, Beratung und bei Bedarf auch die Vertretung der Ehrenamtlichen bei Verhinderung betrifft. Die ehrenamtlichen Betreuer:innen ihrerseits müssen zu Beginn ihrer Tätigkeit ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes vorlegen (dabei werden sie vom Verein und der Betreuungsbehörde unterstützt) und verpflichten sich zur Teilnahme an Fortbildungsangeboten und Beratung.

Dieses Angebot steht auf Wunsch auch ehrenamtlichen Betreuer:innen zur Verfügung, die die rechtliche Betreuung eines Familienangehörigen übernehmen. Für den Personenkreis der Betreuer:innen aus dem Angehörigenkreis bietet der Verein ab 2023 regelmäßig Veranstaltungen an.  Nächste Termine: 26.06.2023 und 24.10.2023

Umfangreiche Informationen zum Betreuungsrecht und zur Reform finden Sie hier:


Rückblick

15. Betreuungsgerichtstag Nord

Die Reform des Betreuungsrechts:

Frische Brise oder laues Lüftchen?


Die Interessengemeinschaft der Betreuungsvereine in Schleswig-Holstein e.V.
hat in diesem Jahr den 15. Betreuungsgerichtstag Nord ausgerichtet.

Die Veranstaltung zum Thema „Die Reform des Betreuungsrechts – Frische Brise oder laues Lüftchen?” fand am 14. und 15. September in Lübeck statt.

Eindrücke der Tagung finden Sie hier.

Zeitungsartikel aus dem EPPENDORFER, Ausgabe 6/2023 zum Nachlesen.


2022


08.11.2022

Dienstagsvortrag

19:30 bis 21:00 Uhr, Eintritt frei

Die Gemeinnützige, Großer Saal, Königstr. 5, 23552 Lübeck

30 Jahre Betreuungsgesetz – 30 Jahre Betreuungsverein. Von der Vormundschaft zur unterstützen Selbstvertretung.

Am 01. Januar 1992 ersetzte das Be­treuungs­gesetz das Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht. Entmündigung und Bevormundung entfielen zugunsten der Orientierung an den Wünschen und der Selbstbestimmung betreuter Menschen.

Am 01. Januar 2023 tritt eine Reform des Betreuungsgestz in Kraft die der Forderungen der UN-Menschenrechtskonven­tion für die Rechte der Men­­schen mit Behinderung ebenso Rechnung trägt wie anderen Sozial­rechts­ent­wick­lun­gen wie z. B. das Bundes­teil­habe­­ge­setz.

Der Verein für Betreuung und Selbstbestimmung möchte an diesem Abend ge­meinsam mit den verschiedensten Akteuren und Beteiligten einen Blick auf ihre persönlichen Erfahrungen mit dem Betreuungsgesetz und die Zukunft des Gesetzes werfen.

Grusswort: Pia Steinrücke (Senatorin für Wirtschaft und Soziales, Hansestadt Lübeck)
Vortragende: Andrea Clasen (Pflegedienst KBS), Monika Leister (Vorstand Betreuungsverein, ehrenamtliche Betreuerin), Peter Prätel (Vorwerker Diakonie Lübeck), Annette Reiner (Betreuungsbehörde der Hansestadt Lübeck), Heike Schneider (Amtsgericht Lübeck)
Moderation: Christine Teiting (Betreuungsverein)


26.10.2022

Besuch von Pia Steinrücke

Die Senatorin informiert sich über die Arbeit des Vereins.

Geschäftsstelle, Pleskowstr. 1b, 23564 Lübeck

Die Senatorin für Wirtschaft und Soziales der Hansestadt Lübeck, Pia Steinrücke, besuchte am 26. Oktober den Betreuungsverein. Hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen berichteten über die Situation der ehrenamtlichen, gerichtlich bestellten Betreuer:innen.

Braucht ein erwachsener Mensch auf Grund einer Erkrankung oder Behinderung eine rechtliche Vertretung, so sieht das Betreuungsgesetz (BtG) vor, dass vorrangig ehrenamtliche Betreuer:innen bestellt werden. In sehr vielen Fällen sind dies Angehörige und wenn diese nicht zur Verfügung stehen, oft auch ehrenamtlich Tätige, die nicht aus dem Familienkreis des betreuten Menschen stammen und vom Betreuungsverein gewonnen und begleitet werden.

Die Mitarbeiterinnen des Betreuungsvereins berichteten der Senatorin von ihren Angeboten zur Einführung und Beratung der Ehrenamtlichen, aber auch von den Schwierigkeiten, die den Betreuer:innen häufig bei der Erfüllung ihrer Aufgaben begegnen. Beantragung und Durchsetzung von Leistungen, Unterstützung in gesundheitlichen Angelegenheiten und Regelung finanzieller Angelegenheiten gehören zum Alltag dieses Ehrenamtes und das in engem und einfühlsamen Kontakt mit den betreuten Menschen. Frau Steinrücke erkundigte sich ausführlich nach der Zusammenarbeit der ehrenamtlichen Betreuer:innen mit der Stadtverwaltung und betonte die Dankbarkeit der Hansestadt Lübeck für den engagierten Einsatz aller Beteiligten im Interesse kranker oder behinderter Menschen. Die Mitarbeiterinnen des Vereins berichteten weiter über einen weiteren Schwerpunkt der Vereinsarbeit: Die Beratungen zu den Möglichkeiten der „Selbstbestimmten Vorsorge“ (Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen). Wird rechtzeitig und ausreichend eine Vollmacht an geeignete Personen des Vertrauens erteilt, ist i.d.R. eine gerichtlich bestellte Betreuung nicht erforderlich.

Gesprochen wurde auch über die am 01.01.2023 in Kraft tretende Reform des Betreuungsrechtes, die die Wünsche der betreuten Menschen in den Vordergrund stellt und die Fragen der Umsetzung dieser Reform im Interesse der Betroffenen.

Frau Steinrücke dankte den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen des Vereins für das aktuell 30jährige Engagement.