Aktuelles
09.01.2025
Offene Sprechstunde in Travemünde
09:30 bis 11:30 Uhr, kostenlos, ohne Terminvereinbarung
Rose 30b, 23570 Lübeck-Travemünde
Weitere Informationen
Informationen zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
in der Seniorenbegegnungsstätte im Malteserstift Haus St. Birgitta
Jeder Mensch kann durch Unfall oder Krankheit in eine Lebenssituation geraten, in der er nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen (z.B. im Krankenhaus) oder die eigenen Angelegenheiten wie z.B. Behördengänge selbst zu erledigen. Für solche Lebenssituationen kann mittels einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung Vorsorge getroffen werden.
Wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln und keine Entscheidungen treffen können, sind Kinder oder Eltern entgegen weit verbreiterter Ansicht nicht automatisch berechtigt, für Sie zu handeln und zu entscheiden. Ehegatten dürfen dies in einem eng begrenzten Umfang und für eine befristet Zeit auf Grund einer neuen Rechtslage seit dem 01.01.2023. Wurde nicht ausreichend vorgesorgt oder greift das „Ehegattennotvertretungsrecht“ nicht, müssen Angehörige dann u.U. am Amtsgericht eine Betreuung anregen, um dann als rechtlicher Betreuer erforderliche Dinge für Sie klären zu können.
Die Anregung einer Betreuung kann in vielen Fällen durch die rechtzeitige Erteilung einer Vorsorgevollmacht vermieden werden. In einer solchen Vollmacht wird einer Person des Vertrauens das Recht erteilt, für den Fall der eigenen Erkrankung oder Behinderung die erforderlichen Angelegenheiten zu regeln. Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit, mittels einer sogenannten „Betreuungsverfügung“ für die Erfüllung der eigenen Wünsche zu sorgen, wenn keine geeignete Person vorhanden ist der eine Vollmacht erteilt werden kann und durch das zuständige Amtsgericht im Falle der Erkrankung oder Behinderung eine Betreuung eingerichtet werden muss.
Die Betreuungsvereine in Schleswig-Holstein haben die gesetzliche Aufgabe zu den Möglichkeiten der Vorsorge zu beraten.
Kostenlos, offene Sprechstunde, ohne Terminvereinbarung
27.03.2025
Sprechstunde in St. Lorenz Süd
09:00 bis 11:00 Uhr, kostenlos, mit Terminvereinbarung
Kolberger Platz 1, 23558 Lübeck
Mehr Informationen
Beratung zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Sprechstunde in den Räumen der Wohnberatung „Zuhause Leben Lübeck“ (ehemals Wohnen im Alter)
von 9:00 bis 11:00 Uhrr
Jeder Mensch kann durch Unfall oder Krankheit in eine Lebenssituation geraten, in der er nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen oder die eigenen Angelegenheiten wie z.B. Behördengänge selbst zu erledigen. Solchen Lebenssituationen kann rechtzeitig vorgebeugt werden durch eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung.
Der Verein für Betreuung und Selbstbestimmung in Lübeck e.V. bietet vierteljährlich eine Beratung zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen in St. Lorenz Süd an. Es wird um vorherige Terminvereinbarung bis spätestens einen Tag vor dem Termin unter der Rufnummer (0451) 60 911 20 oder per E-Mail unter info@btv-hl.de gebeten.
Die Sprechzeit findet in der Ausstellung zu Wohnraumanpassungen und kleinen Alltagshilfen statt. Beratung und Besichtigung sind nicht mit einem Verkaufsinteresse verbunden, sondern unabhängig, neutral und kostenfrei.
Grundlegende Informationen finden Sie hier:
Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
Anfahrt
Mit den Buslinien 5 (Haltestelle Lutherkirche), 6, 16 und 26 (Haltestelle Kolberger Platz) ist die Wohnberatung in Sankt Lorenz Süd gut erreichbar. Die Haltestelle befindet sich direkt gegenüber. Parkplätze sind in der Umgebung vorhanden.
Veranstaltungsort
Zuhause Leben Lübeck e.V.
Verein für Beratung von Senioren und Menschen mit Handicap
Kolberger Platz 1
23558 Lübeck
www.zuhause-leben-luebeck.de
2024
Rückblick
HanseKulturFestival Lübeck
Ehrenamtstand auf der Vereinsmeile
im Juni 2024
Rückblick
Vorsorge und Beratung auf dem HanseKulturFestival
An unserem Stand auf dem HanseKulturFestival konnten wir viele Gespräche führen und das Ehrenamt als rechtlicher Betreuer vorstellen. Unsere Gäste informierten sich über Vorsorgemaßnahmen. Wir konnten beraten und unseren Verein vorstellen. Besonders freute uns, dass sich einige Menschen für das Ehrenamt interessierten. Mit diesen werden wir im Gespräch bleiben und hoffen schon bald, neue Ehrenamtler begrüßen zu dürfen.
Foto (v.l.): Frau Simon und Heiko Stolz, beide ehrenamtliche rechtliche Betreuer, Fiona Conradi von der Betreuungsbehörde Lübeck
Rückblick
7. Lübecker Gesundheitstag
in der Musik- und Kongresshalle Lübeck
im September 2024
Rückblick
Am 7. Lübecker Gesundheitstag am Samstag den 28.09.2024 war in der MuK viel los. Über 2.000 Menschen informieren sich zu gesundheitlichen Themen.
Der Verein für Betreuung und Selbstbestimmung in Lübeck e.V. war gemeinsam mit der Betreuungsbehörde der Hansestadt Lübeck mit einem Informationsstand vor Ort. Viele Interessierte informieren sich an unserem Stand zu Fragen der Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen. Interesse gab es auch am Ehrenamt der rechtlichen Betreuung.
Es war ein lebhafter und erfolgreicher Tag und wir freuen uns drauf Interessierte in unserer Beratungs- und Geschäftsstelle wieder zusehen.
Rückblick
EhrenamtMesse 2024
in der Musik- und Kongresshalle Lübeck
im Oktober 2024
Rückblick
Abwechslungsreiche Ehrenamtmesse!
Am 13.10. waren auch wir (mit über 100 anderen Vereinen, Organisationen und Initiativen) gemeinsam mit der Betreuungsbehörde der Hansestadt Lübeck auf der sehr gut besuchten Messe in der MuK mit einem Infostand vertreten. Bei guter Stimmung führten wir viele Gespräche mit Interessierten und hoffen, dass wir einige für das vielseitige Ehrenamt des rechtlichen Betreuers/Betreuerin interessieren konnten. Wir sind gespannt!
Rückblick
Dienstagsvortrag
in der Gemeinnützigen zu Lübeck
im November 2024
Weitere Informationen
Dienstagsvortrag in der GEMEINNÜTZIGEN
„Weiß ich, was du willst!? – Patientenverfügung im Gespräch“
Dienstag, den 12. November 2024 um 19:30 Uhr, freier Eintritt
Jeden Dienstag von Oktober bis März erwartet Sie im Großen Saal der GEMEINNÜTZIGEN eine vielfältige Vortragsreihe.
An diesem Abend befasst sich der Verein für Betreuung und Selbstbestimmung in Lübeck e.V gemeinsam mit dem Gesundheitsnetzwerk Lübeck und Umgebung e.V. mit den Erfahrungen und Fragen, die sich bei der Anwendung einer Patientenverfügung ergeben.
Viele Menschen möchten eine Patientenverfügung verfassen. Sie ist ein wichtiger Schritt im Leben. Dabei ist es nicht einfach zu beschreiben, was wir in solchen gesundheitlichen Situationen wollen, wenn wir nicht für uns entscheiden können. Auch für diejenigen, die dann im Ernstfall die Patientenverfügung umsetzen möchten, ist der Wille nicht immer eindeutig. Nicht jede Krisensituation ist darin beschrieben. Für die beteiligten Angehörigen, Betreuer, Ärzte, Therapeuten ist es eine Herausforderung den Willen so umzusetzen, wie er in dieser Situation gemeint war. Oft genug entstehen Fragen und Zweifel.
Beteiligte:
- Susanne Lauten, Notarin, 1. Vorsitzende Verein für Betreuung und Selbstbestimmung in Lübeck e.V.
- Christine Teiting, Betreuerin und Geschäftsführerin Verein für Betreuung und Selbstbestimmung in Lübeck e.V.
- Karin Eilts-Köchling, Vorstand des Gesundheitsnetzwerkes Lübeck und Umgebung e.V.
- Nicole Knudsen, Vorstandsmitglied von wir pflegen! e.V. in SH (Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger)
- Sebastian Heinlein, 1. Vorsitzender des Ethikkomitee Palliativnetz Travebogen gGmbH
- Dr. Marcel Frimmel, Intensivmedizin, Sana Kliniken Lübeck
Falls Ihnen ein Besuch in der Gemeinnützigen nicht möglich ist, Sie aber Interesse am Thema Patientenverfügung haben, erreichen Sie uns unter 0451 / 60 911 20 oder unter info@btv-hl.de.
Ein unverbindliches Informationsgespräch ist immer möglich.
Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Veranstalterseite.
Veranstaltungsort:
Die GEMEINNÜTZIGE
Großer Saal
Königstraße 5, 23552 Lübeck
Veranstalter:
DIE GEMEINNÜTZIGE
Königstraße 5, 23552 Lübeck
Telefon: (0451) 58 34 48-0
info@die-gemeinnuetzige.de
www.die-gemeinnuetzige.de
Rückblick
Merry Vereinshütte
11:00 bis 21:00 Uhr
im Dezember 2024
Rückblick
Am 5. Dezember 2024, dem Internationalen Tag des Ehrenamtes, war der Verein für Betreuung und Selbstbestimmung in Lübeck e.V. in der Merry Vereinshütte auf dem Schrangen aktiv.
Bei zwar kaltem, aber ziemlich trockenem Wetter, gab es gute Gelegenheiten mit den Besucher:innen des Weihnachtsmarktes ins Gespräch zu kommen. Die Themen waren vielfältig. Informationen über ehrenamtliche Betreuung waren ebenso gefragt, wie das Thema Vollmachten und Betreuungsverfügungen.
Den Stand haben wir uns geteilt mit dem Medibüro Lübeck HOME | medibuero-luebeck. Eine studentische Organisation, die Menschen ohne Krankenversicherung unterstützt und eine wichtige und engagierte Arbeit leistet.
2023
ab 01.01.2023
Reform des Betreuungsgesetzes
Welche Verbesserungen bringt das neue Betreuungsrecht?
- mehr Selbstbestimmung und Mitsprache
- bessere Qualität und Unterstützung
Das neue Betreuungsrecht
Die Reform des Betreuungsgesetz zum 01.01.2023
Als das Betreuungsgesetz 1992 in Kraft trat, galt es als „Jahrhundertreform“ für die Rechte kranker oder behinderter Menschen. Entmündigung und Bevormundung entfielen zu Gunsten von rechtlicher Einzelvertretung und Selbstbestimmung.
Seitdem hat das Betreuungsrecht einige Reformen erfahren. Zeitgleich wurde die selbstbestimmte Vorsorge mittels Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen gestärkt. Hinzu kamen andere Gesetze, die die Rechte der Menschen mit Handicap stärkten, wie die UN-Behindertenrechtskonvention oder das Bundesteilhabegesetz.
Wie bei allen diesen Reformen steht auch bei der Änderung des Betreuungsgesetzes zum 01.01.2023 das Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe der betreuten Menschen im Vordergrund aller Überlegungen.
Stellte das Betreuungsgesetz bisher das „Wohl“ der betreuten Menschen und das stellvertretende Handeln der rechtlichen Betreuer:innen in den Vordergrund, so stehen nun die Wünsche der betreuten Menschen sowie das Handeln der Betreuer:innen als Unterstützung zur Selbstbestimmung im Mittelpunkt des Gesetzes.
An den Wünschen der betreuten Menschen haben sich alle am Betreuungsverfahren beteiligten Personen, Institutionen und Behörden zu orientieren. Daher wirkt sich die Reform nicht nur auf die betreuten Menschen und die rechtlichen Betreuer:innen aus, sondern auch auf Betreuungsgerichte, Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine.
Die Betreuungsvereine sollen im Wesentlichen ihr Unterstützungs-, Beratungs- und Fortbildungsangebot für ehrenamtliche Betreuer:innen intensivieren. Dazu treffen sie eine Unterstützungsvereinbarung mit den ehrenamtlich Tätigen, die Fortbildung, Beratung und bei Bedarf auch die Vertretung der Ehrenamtlichen bei Verhinderung betrifft. Die ehrenamtlichen Betreuer:innen ihrerseits müssen zu Beginn ihrer Tätigkeit ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes vorlegen (dabei werden sie vom Verein und der Betreuungsbehörde unterstützt) und verpflichten sich zur Teilnahme an Fortbildungsangeboten und Beratung.
Dieses Angebot steht auf Wunsch auch ehrenamtlichen Betreuer:innen zur Verfügung, die die rechtliche Betreuung eines Familienangehörigen übernehmen. Für den Personenkreis der Betreuer:innen aus dem Angehörigenkreis bietet der Verein ab 2023 regelmäßig Veranstaltungen an. Nächste Termine: 26.06.2023 und 24.10.2023
Umfangreiche Informationen zum Betreuungsrecht und zur Reform finden Sie hier:
Rückblick
15. Betreuungsgerichtstag Nord
Die Reform des Betreuungsrechts:
Frische Brise oder laues Lüftchen?
Rückblick
Die Interessengemeinschaft der Betreuungsvereine in Schleswig-Holstein e.V.
hat in diesem Jahr den 15. Betreuungsgerichtstag Nord ausgerichtet.
Die Veranstaltung zum Thema „Die Reform des Betreuungsrechts – Frische Brise oder laues Lüftchen?” fand am 14. und 15. September in Lübeck statt.
Eindrücke der Tagung finden Sie hier.
Zeitungsartikel aus dem EPPENDORFER, Ausgabe 6/2023 zum Nachlesen.
2022
26.10.2022
Besuch von Pia Steinrücke
Die Senatorin informiert sich über die Arbeit des Vereins.
Geschäftsstelle, Pleskowstr. 1b, 23564 Lübeck
Weitere Informationen
Die Senatorin für Wirtschaft und Soziales der Hansestadt Lübeck, Pia Steinrücke, besuchte am 26. Oktober den Betreuungsverein. Hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen berichteten über die Situation der ehrenamtlichen, gerichtlich bestellten Betreuer:innen.
Braucht ein erwachsener Mensch auf Grund einer Erkrankung oder Behinderung eine rechtliche Vertretung, so sieht das Betreuungsgesetz (BtG) vor, dass vorrangig ehrenamtliche Betreuer:innen bestellt werden. In sehr vielen Fällen sind dies Angehörige und wenn diese nicht zur Verfügung stehen, oft auch ehrenamtlich Tätige, die nicht aus dem Familienkreis des betreuten Menschen stammen und vom Betreuungsverein gewonnen und begleitet werden.
Die Mitarbeiterinnen des Betreuungsvereins berichteten der Senatorin von ihren Angeboten zur Einführung und Beratung der Ehrenamtlichen, aber auch von den Schwierigkeiten, die den Betreuer:innen häufig bei der Erfüllung ihrer Aufgaben begegnen. Beantragung und Durchsetzung von Leistungen, Unterstützung in gesundheitlichen Angelegenheiten und Regelung finanzieller Angelegenheiten gehören zum Alltag dieses Ehrenamtes und das in engem und einfühlsamen Kontakt mit den betreuten Menschen. Frau Steinrücke erkundigte sich ausführlich nach der Zusammenarbeit der ehrenamtlichen Betreuer:innen mit der Stadtverwaltung und betonte die Dankbarkeit der Hansestadt Lübeck für den engagierten Einsatz aller Beteiligten im Interesse kranker oder behinderter Menschen. Die Mitarbeiterinnen des Vereins berichteten weiter über einen weiteren Schwerpunkt der Vereinsarbeit: Die Beratungen zu den Möglichkeiten der „Selbstbestimmten Vorsorge“ (Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen). Wird rechtzeitig und ausreichend eine Vollmacht an geeignete Personen des Vertrauens erteilt, ist i.d.R. eine gerichtlich bestellte Betreuung nicht erforderlich.
Gesprochen wurde auch über die am 01.01.2023 in Kraft tretende Reform des Betreuungsrechtes, die die Wünsche der betreuten Menschen in den Vordergrund stellt und die Fragen der Umsetzung dieser Reform im Interesse der Betroffenen.
Frau Steinrücke dankte den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen des Vereins für das aktuell 30jährige Engagement.
08.11.2022
Dienstagsvortrag
19:30 bis 21:00 Uhr, Eintritt frei
Die Gemeinnützige, Großer Saal, Königstr. 5, 23552 Lübeck
Weitere Informationen
30 Jahre Betreuungsgesetz – 30 Jahre Betreuungsverein. Von der Vormundschaft zur unterstützen Selbstvertretung.
Am 01. Januar 1992 ersetzte das Betreuungsgesetz das Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht. Entmündigung und Bevormundung entfielen zugunsten der Orientierung an den Wünschen und der Selbstbestimmung betreuter Menschen.
Am 01. Januar 2023 tritt eine Reform des Betreuungsgestz in Kraft die der Forderungen der UN-Menschenrechtskonvention für die Rechte der Menschen mit Behinderung ebenso Rechnung trägt wie anderen Sozialrechtsentwicklungen wie z. B. das Bundesteilhabegesetz.
Der Verein für Betreuung und Selbstbestimmung möchte an diesem Abend gemeinsam mit den verschiedensten Akteuren und Beteiligten einen Blick auf ihre persönlichen Erfahrungen mit dem Betreuungsgesetz und die Zukunft des Gesetzes werfen.
Grusswort: Pia Steinrücke (Senatorin für Wirtschaft und Soziales, Hansestadt Lübeck)
Vortragende: Andrea Clasen (Pflegedienst KBS), Monika Leister (Vorstand Betreuungsverein, ehrenamtliche Betreuerin), Peter Prätel (Vorwerker Diakonie Lübeck), Annette Reiner (Betreuungsbehörde der Hansestadt Lübeck), Heike Schneider (Amtsgericht Lübeck)
Moderation: Christine Teiting (Betreuungsverein)