Was ist Betreuung?

Was ist Betreuung?

Was ist das Betreuungsgesetz?

Als das Betreuungsgesetz 1992 in Kraft trat galt es als „Jahrhundetreform“ für die Rechte kranker oder behinderten Menschen. Seitdem hat das Betreuungsrecht einige Reformen erfahren, die letzte zum 01.01.2023. Stellte das Betreuungsgesetz bisher das „Wohl“ der betreuten Menschen und das stellvertretende Handeln der rechtlichen Betreuer:innen in den Vordergrund, so stehen nun die Wünsche der betreuten Menschen sowie das Handeln der Betreuer:innen als Unterstützung zur Selbstbestimmung im Mittelpunkt des Gesetzes.


Video „Rechtliche Betreuung in drei Worten“
Der Betreuungsgerichtstag e.V. hat Profis, Ehrenamtliche und Menschen mit Betreuungserfahrung zur Betreuungsrechtsreform befragt. Der Film wurde zur Eröffnung des 18. BGTs erstellt.


Wer wird betreut?

Durch das Amtsgericht kann ein erwachsener Mensch, der seine Angelegenheiten auf Grund von Krankheit oder Behinderung nicht (mehr) selbst regeln kann, eine:n Betreuer:in als Hilfe zur Seite gestellt bekommen.

Wer wird Betreuer:in?

Vorrangig sind Familienangehörige, Freunde oder Bekannte. Sollten diese nicht zur Verfügung stehen oder nicht geeignet sein, kann ein/e ehrenamtliche:r Betreuer:in oder in schwierigen Fällen ein/e Berufsbetreuer:in bestellt werden.

Was machen Betreuer:innen?

Betreuung ist rechtliche Unterstützung, z.B. in Vermögens- und Behördenangelegenheiten, Gesundheitsfürsorge oder Aufenthaltsbestimmungsfragen. Die/der Betreuer:in hat die Betreuung nach den Wünschen des Betreuten zu führen.

Betrifft das mich?

Ja! Jeder Mensch kann z.B. durch Unfall oder Krankheit in eine Lebenssituation kommen, in der er seine Interessen nicht mehr selbst vertreten kann.

Kann ich Vorsorge treffen?

Ja, und zwar durch eine Vorsorgevollmacht und / oder eine Betreuungsverfügung.