Aktionsbündnis „Vergütung rechtlicher Betreuung“ Deutschland
Aufruf zum „AKTIONSTAG VERGÜTUNG RECHTLICHER BETREUUNG IN DEUTSCHLAND“
zur Justizministerkonferenz am 28.11.2024 in Berlin
Wenn wir dicht machen müssen… Wer kümmert sich dann?
Eine sachgerechte Finanzierung von rechtlicher Betreuung muss kostendeckend, kalkulierbar und zukunftssicher sein und bleiben! Deshalb sind die tatsächlichen Gesamtkosten zugrunde zu legen. Das beinhaltet auch Arbeitsbedingungen, die eine längerfristige Tätigkeit im Arbeitsbereich ermöglichen und eine Abdeckung des betriebswirtschaftlichen Risikos. Dies ist bei dem vorliegenden, mit den Ländern bereits vorbesprochenen Entwurf nicht der Fall. Er orientiert sich stattdessen an den fiskalischen Interessen der Länder.
Wir fordern die Teilnehmenden der Justizministerkonferenz deshalb erneut auf ein an den Grundsätzen des § 1821 BGB ausgerichtetes pauschales Vergütungssystem zu schaffen, das die tatsächlichen Kosten der beruflichen Betreuungsführung gewährleistet und den Zeitaufwand zugrunde legt, der dem Anspruch aller betreuten Menschen auf Unterstützte Entscheidungsfindung, Wunschermittlung, Wunschbefolgung, Kontakt und Besprechungspflicht unter Wahrung des Schutzprinzips gerecht wird. Sorgen Sie im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür, dass zum 01.01.2026 eine kostendeckende Anschlussregelung in Kraft tritt.
Wenn es bei der vorgestellten Finanzierung bleibt, steigt das Defizit bei den Betreuungsvereinen und selbstständigen Berufsbetreuern und treibt sie in die Insolvenz oder zur Aufgabe des Arbeitsfeldes. Erste Fälle mussten wir 2024 bereits beobachten.Betreuungsvereine bei Trägern mit einem breiten Angebot an Dienstleistungen werden beim bestehenden Fachkräftemangel ihre Mitarbeiterinnen in Arbeitsbereiche versetzen, die eine bessere wirtschaftliche Tragfähigkeit haben. Fehlende Betreuungsvereine werden aber ehrenamtliche Betreuerinnen nicht mehr ausreichend unterstützen können. Dieses hat unmittelbare Auswirkungen auf das ehrenamtliche Engagement. Wenn nicht genügend Vereinsbetreuerinnen oder Berufsbetreuerinnen zur Verfügung stehen, sind die jeweiligen Betreuungsbehörden gezwungen, selbst alle Betreuungen zu führen und alleine die Gewinnung, Schulung, Begleitung der ehrenamtlichen Betreuer*innen und Vorsorgebevollmächtigten zu leisten. Dazu sind diese in der Mehrzahl weder personell, noch fachlich und erst recht nicht finanziell in der Lage. Dieser Aufwand würde den kommunalen Haushalt über- und außerplanmäßig belasten. Die Länder würden dagegen auf Kosten der Kommunen ihre derzeitigen Zahlungen für die Betreuungsarbeit aus dem Justizhaushalt einsparen können.
Weitere Informationen unter www.bi-bv.net
Aktionsbündnis „Vergütung rechtlicher Betreuung“
Kontakt: Eik Schieferdecker, LAG Betreuungsvereine e.V. Sachsen-Anhalt,
Breite Straße 1, 06217 Merseburg – schieferdecker@lag-betreuungsvereine.de (V.i.S.d.P.)