SELBSTBESTIMMT? SELBSTVERSTÄNDLICH!
Verein für Betreuung und Selbstbestimmung in Lübeck e.V.
SELBSTBESTIMMT? SELBSTVERSTÄNDLICH!
Verein für Betreuung und Selbstbestimmung in Lübeck e.V.

Vorsorge

Jeder Mensch kann durch Unfall, Krankheit oder auf Grund nachlassender Kräfte in die Lage kommen, wichtige Dinge seines Lebens nicht mehr eigenverantwortlich regeln zu können. Haben Sie sich schon mal die Frage gestellt:

Was ist, wenn…

  • Sie sich nicht mehr um Ihre persönlichen Angelegenheiten kümmern können?
  • Sie Ihre finanziellen- und behördlichen Angelegenheiten nicht mehr regeln können?
  • Sie nicht mehr mit Ihren Ärzt:innen sprechen oder in eine Operation einwilligen können?

Ihre Angehörigen werden Ihnen sicherlich beistehen, aber rechtsverbindliche Erklärungen abgeben oder Entscheidungen treffen dürfen sie in der Regel nicht. Dafür benötigen Ihre Angehörigen eine Vollmacht oder müssen im Sinne des Betreuungsgesetzes vom Amtsgericht als Betreuer bestellt sein. Seit dem 01.01.2023 gilt zwar ein begrenztes Ehegattennotvertretungsrecht, aber dieses Recht gilt nur für bestimmte Angelegenheiten und ist auf maximal 6 Monate beschränkt.

Wer klug ist, sorgt vor!

Rechtzeitig selbstbestimmt vorsorgen für den Ernstfall – mit einer Vollmacht.

Vollmacht

Mit einer Vollmacht stellen Sie sicher, dass im Falle Ihrer eigenen Handlungs- und Entscheidungsunfähigkeit Menschen Ihres Vertrauens in Ihrem Sinne für Sie tätig werden. 

Die Vollmacht ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Neben vermögensrechtlichen und behördlichen Angelegenheiten können Sie hiermit auch ganz persönliche Belange wie Aufenthaltsfragen und die Sorge für Ihre Gesundheit regeln.

Sie selbst müssen zum Zeitpunkt der Erteilung der Vollmacht geschäftsfähig sein.


Genauso wichtig ist es, dass Sie eine Person bevollmächtigen, zu der Sie uneingeschränktes Vertrauen haben. Diese muss bereit sein, für Sie tätig zu werden, wenn der Vorsorgefall eintritt.

 

Eine Vollmacht sollte schriftlich erteilt und öffentlich beglaubigt (z.B. durch die örtliche Betreuungsbehörde) oder  notariell beurkundet werden.

 

Sie können die Vollmacht auch bei der Bundesnotarkammer registrieren lassen.

Benötigen Sie auf Grund einer Erkrankung oder Behinderung Hilfe in Form von rechtlicher Unterstützung und haben keine Vollmacht erteilt oder ggfs. auch keine geeigneten Bevollmächtigten, prüft das örtliche Amtsgericht, ob eine rechtliche Betreuung erforderlich ist.

 

In aller Regel handelt es sich auch hierbei um einen Menschen aus Ihrem Familien- oder Freundeskreis, der bereit und geeignet ist, als Ihr:e gesetzliche:r Vertreter:in Ihre Angelegenheiten zu regeln. Stehen diese nicht zur Verfügung, wählt das Amtsgericht eine/n geeignete/n Betreuer/in aus.

Betreuungsverfügung

Wenn Sie niemanden haben, dem Sie eine umfassende Vollmacht anvertrauen können oder wollen, empfiehlt sich die Erstellung einer Betreuungsverfügung.

Die Betreuungsverfügung richtet sich an das Amtsgericht und enthält vorsorgliche Bestimmungen für den Fall, dass eine rechtliche Betreuung für Sie eingerichtet wird.

Sie können in der Berteuungsverfügung Hinweise zum Betreuungsverfahren und zur Person des Betreuers/der Betreuerin geben und auch Ihre Wünsche zur Regelung Ihrer Angelegenheiten festhalten.

Damit dem Amtsgericht und dem/der zukünftigen Betreuer/in Ihre Wünsche und Vorstellungen bekannt sind, sollten Sie diese schriftlich festhalten. Die Verfügung sollten Sie einenm nahestehenden Menschen bekannt geben. Sie können diese auch bei der Bundesnotarkammer registrieren lassen.

Sollten Sie einen Wohnsitz in Lübeck haben, können Sie das Original Ihrer Betreuungsverfügung auch bei uns im Verein hinterlegen. Das ist nur nach einer ausführlichen Beratung und Mitgliedschaft im Verein möglich!

 

Interesse? Vereinbaren Sie einen Termin mit uns!

Telefon: 0451 / 60 911 20
E-Mail: info@btv-hl.de

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung können Sie festlegen, welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen durchzuführen und zu unterlassen sind, falls Sie nicht mehr selbst entscheiden können.

Mit der Darlegung Ihres Willens sorgen Sie für Autonomie und Selbstbestimmung in Ihren medizinischen Angelegenheiten. Damit helfen Sie Ihren Angehörigen, Bevollmächtigten oder Betreuern Ihre Wünsche wirksam zu vertreten. Wir empfehlen die Patientenverfügungs-Vorlage des UKSH Lübecks.

Zur Erstellung einer Patientenverfügung müssen Sie volljährig und einwilligungsfähig sein. Die Verfügung sollte schriftlich abgefasst sein. Dabei können Sie natürlich Hilfe in Anspruch nehmen.

Lassen Sie sich beraten. Von medizinischen Personen Ihres Vertrauens oder von Beratungsstellen wie zum Beispiel dem PIZ des UKSH in Lübeck.

Sie finden Vorlagen auch beim Bundesministerium der Justiz oder bei Verbraucherzentralen.

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne und vereinbaren ein kostenloses Beatungsgespräch.

Das Thema Vorsorge ist wichtig. Die Erstellung von Vollmacht und Verfügungen erfordern sorgfältige Überlegung. Wir beraten Sie bei Fragen zu Inhalten und Formalitäten und unterstützen Sie gerne.

Accessibility Toolbar